Verivox Studie: Hartz IV – Rasant steigende Heizkosten – Was das Jobcenter übernimmt

merkur.de: Die nächste Heizkostenabrechnung dürfte für viele schmerzhaft werden. Das gilt vor allem für Hartz-IV-Empfänger. Was das Jobcenter übernimmt, worauf es dabei ankommt.

Vier von fünf Bürgern machen sich aufgrund steigender Energiepreise Sorgen wegen der nächsten Heizkostenabrechnung. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts INNOFACT im Auftrag des Vergleichsportals Verivox.

Heizkostenzuschuss: Ausnahme für Hartz IV-Empfänger

Dabei antworteten 34 Prozent der Teilnehmer auf die Frage, ob sie sich Sorgen machen: „Ja, sehr.“ Weitere 46 Prozent antworteten: „Ja, ein wenig.“ Die übrigen 20 Prozent machen sich nach eigenen Angaben eher keine oder gar keine Sorgen, wie Verivox am Freitag in Heidelberg mitteilte.

Deshalb sollen Haushalte mit geringem Einkommen sowie viele Studenten und Auszubildende nach dem Willen der Bundesregierung im Sommer einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Hartz IV-Empfänger gehen dabei aber leer aus. Deren Miet- und Heizkosten werde ja sowieso mit der Grundsicherung übernommen, heißt es. So einfach ist es aber nicht.

Hartz-IV-Empfänger: Sind die Heizkosten angemessen?

So übernimmt das Jobcenter die Heizkosten nur, wenn diese angemessen sind. Feste Werte gibt es dafür nicht, meist orientiert man sich dabei aber an dem bundesweiten Heizspiegel. Auch die individuelle Situation des Hartz IV-Empfängers, wie beispielsweise seine Wohnsituation, muss dabei berücksichtigt werden.

Fällt die Rechnung dann höher aus als im Heizspiegel angegeben oder fordert der Vermieter eine Heizkostennachzahlung, kann das Ärger bedeuten. Immerhin darf das Jobcenter die Heizkostenrechnung, wenn es sie als unangemessen empfindet, nicht einfach so ablehnen. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass für die Ablehnung der Übernahme unangemessener Unterkunfts- oder Heizkosten ein vorheriges Kostensenkungsverfahren grundsätzlich „nicht entbehrlich” sei.

Das bedeutet: Die Behörde darf nicht einfach so das Geld kürzen und Hartz-IV-Empfänger auf den Rechnungen sitzen lassen. Sie kann aber verlangen, dass die Betroffenen ihre Heizkosten senken – meistens innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Das muss das Jobcenter ihnen schriftlich mitteilen.

Heizkosten: Sonderregeln bei unsanierten Gebäuden

Und auch dann können Hartz IV-Bezieher noch einmal widersprechen und die höheren Kosten rechtfertigen. Zum Beispiel, weil sie in einer unsanierten Wohnung leben. Wenn diese Argumentation abgelehnt wird und die Heizkosten weiterhin über dem Spiegel liegen, übernimmt das Jobcenter nur noch die angemessenen Kosten. Für den restlichen Betrag muss dann der Betroffene aufkommen.

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