Techem Studie: Ein Jahr unterjährige Verbrauchsinformation – Wissenslücken bringen Ausbau von Funkinfrastruktur ins Stocken

finanznachrichten.de: Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit gut einem Jahr in Kraft und damit auch die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation. Zeit, Bilanz zur Umsetzung zu ziehen. In einer aktuellen Umfrage des Energiedienstleisters Techem, zeichnet sich ab: Zwischen privaten und geschäftlichen Vermietenden gibt es eine deutliche Kluft in Sachen Fernablesung der Liegenschaften.

Bereits beim Wissenstand zur Novellierung der HKVO und den damit veränderten Pflichten für Vermietende wird das sichtbar: 40 von 100 Privatvermietenden kennen die Regelung zur unterjährigen Bereitstellung der Verbrauchsinformation nicht. Bei den geschäftlich Vermietenden geben das hingegen nur 13 von 100 Befragten an. Im Vergleich zu einer von Techem durchgeführten Umfrage vor Inkrafttreten der Novellierung hat sich der Kenntnisstand auch ein Jahr nach Wirksamwerden der neuen Rechtsvorschriften nicht erheblich verbessert. Dieses Bild zeichnet sich auch im Fortschritt der Nachrüstung fernauslesbarer Messgeräte ab: Erst 34 Prozent der geschäftlichen Vermietenden haben bereits alle Liegenschaften umgerüstet, über die Hälfte (57 Prozent) immerhin einen Teil. Nur neun Prozent haben in keiner Immobilie entsprechende Geräte installiert.

Wissenslücken und Unklarheiten bremsen Umrüstungsfortschritt

Von den privaten Vermietenden geben immerhin 41 Prozent an, bereits alle Liegenschaften mit Funkerfassungsgeräten ausgestattet zu haben, sodass die Bereitstellung einer monatlichen Verbrauchsinformation verpflichtend ist. 12 Prozent haben einen Teil ihrer Immobilien umgerüstet. Fast die Hälfte (47 Prozent) hat jedoch noch keine fernauslesbaren Systeme installiert. Die gute Nachricht: Ein Großteil dieser Gruppe (56 Prozent) plant eine Umrüstung im Rahmen der gesetzlichen Frist bis Ende 2026.

Für 44 Prozent der Privatvermietenden ist das zurzeit jedoch nicht denkbar. Für sie sprechen gleich verschiedene Punkte gegen die Ausstattung ihrer Liegenschaften mit Funkinfrastruktur. Häufig werden als Gründe Unklarheit zur konkreten Umsetzung (49 Prozent) sowie zu geringe Kenntnisse zu dieser Thematik (29 Prozent) genannt. Weitere Argumente dagegen sind die hohen Kosten, die eine Umrüstung mit sich bringt (36 Prozent), sowie der befürchtete Aufwand, der mit der Pflicht zu unterjährigen Verbrauchsinformation einhergeht (18 Prozent).

Kosten, Zeit und CO2 einsparen dank Digitalisierung

Dabei können durch die Digitalisierung des Ablesevorgangs der Aufwand stark reduziert und langfristig Kosten und CO2 gespart werden – zum Beispiel, weil die Terminkoordination mit Mietenden wegfällt und Nebenkostenabrechnungen automatisiert erstellt werden können. Um die Umrüstung weiter voranzutreiben, muss mehr Klarheit über deren Vorteile sowie die rechtlichen Pflichten durch die Novellierung der HKVO geschaffen werden.

Bei Techem liegt die Funkquote der Geräte bereits bei 80 Prozent. „Für einen klimaneutralen Gebäudebestand müssen wir alle Register ziehen,“ erklärt Matthias Hartmann, CEO von Techem. „Hierzu gehören die CO2-neutrale Energieversorgung von Liegenschaften, Sanierungen im Bestand sowie eine Optimierung der Heizungsanlagen. Darüber hinaus müssen wir Mietenden einen transparenten und regelmäßigen Einblick in ihren individuellen Energieverbrauch ermöglichen. Denn: Messen schafft Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Energie. Wenn Mietende ihr Heizverhalten auf dieser Basis anpassen, können sie 5 bis 10 Prozent ihres Energieverbrauchs und damit auch CO2 einsparen.“ Bewohnende geben so weniger Geld für die Energieversorgung aus und reduzieren die Höhe der CO2-Kosten.

EED gibt Kaskade der digitalen Umrüstung vor

Genau das wird durch die Energy Efficiency Directive (EED) auf europäischer Ebene geregelt, die mit der HKVO-Novelle zum 1. Dezember 2021 in deutsches Recht überführt wurde. Die Umsetzung der EED geschieht schrittweise: Bereits seit Ende 2021 dürfen nur noch vernetz- und fernauslesbare Messgeräte installiert werden. Seit Anfang 2022 gilt die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation für Mietwohnungen, die bereits auf fernauslesbare Geräte umgerüstet wurden. Spätestens bis Ende 2026 müssen alle als Wohnungen vermieteten Immobilien mit fernablesbaren Geräten ausgestattet und bis zum 31. Dezember 2031 auch mit Smart-Meter-Gateways vernetzbar sein. Als ein führender Partner für smarte und nachhaltige Gebäude, bietet Techem seinen Kunden neben Produkten und Services auch umfangreiche Informationen zu den technischen Anforderungen.

Vermietende erfahren mehr unter: https://www.techem.com/de/de/info-und-service/rechtliche-themen/eed# (https://www.techem.com/de/de/info-und-service/rechtliche-themen/eed)

Über die Studie

Techem führte im Januar 2023 eine Online-Befragung durch, bei der 100 geschäftliche und 400 private Vermietende befragt wurden. Die Teilnehmenden der Studie wurden über die öffentlichen Panels von Gapfish und INNOFACT gewonnen.

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