Techem Studie: Ein Jahr unterjährige Verbrauchsinformation – Wissenslücken bringen Ausbau von Funkinfrastruktur ins Stocken
finanznachrichten.de: Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit gut einem Jahr in Kraft und damit auch die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation. Zeit, Bilanz zur Umsetzung zu ziehen. In einer aktuellen Umfrage des Energiedienstleisters Techem, zeichnet sich ab: Zwischen privaten und geschäftlichen Vermietenden gibt es eine deutliche Kluft in Sachen Fernablesung der Liegenschaften.
Bereits beim Wissenstand zur Novellierung der HKVO und den damit veränderten Pflichten für Vermietende wird das sichtbar: 40 von 100 Privatvermietenden kennen die Regelung zur unterjährigen Bereitstellung der Verbrauchsinformation nicht. Bei den geschäftlich Vermietenden geben das hingegen nur 13 von 100 Befragten an. Im Vergleich zu einer von Techem durchgeführten Umfrage vor Inkrafttreten der Novellierung hat sich der Kenntnisstand auch ein Jahr nach Wirksamwerden der neuen Rechtsvorschriften nicht erheblich verbessert. Dieses Bild zeichnet sich auch im Fortschritt der Nachrüstung fernauslesbarer Messgeräte ab: Erst 34 Prozent der geschäftlichen Vermietenden haben bereits alle Liegenschaften umgerüstet, über die Hälfte (57 Prozent) immerhin einen Teil. Nur neun Prozent haben in keiner Immobilie entsprechende Geräte installiert.
Wissenslücken und Unklarheiten bremsen Umrüstungsfortschritt
Von den privaten Vermietenden geben immerhin 41 Prozent an, bereits alle Liegenschaften mit Funkerfassungsgeräten ausgestattet zu haben, sodass die Bereitstellung einer monatlichen Verbrauchsinformation verpflichtend ist. 12 Prozent haben einen Teil ihrer Immobilien umgerüstet. Fast die Hälfte (47 Prozent) hat jedoch noch keine fernauslesbaren Systeme installiert. Die gute Nachricht: Ein Großteil dieser Gruppe (56 Prozent) plant eine Umrüstung im Rahmen der gesetzlichen Frist bis Ende 2026.
Für 44 Prozent der Privatvermietenden ist das zurzeit jedoch nicht denkbar. Für sie sprechen gleich verschiedene Punkte gegen die Ausstattung ihrer Liegenschaften mit Funkinfrastruktur. Häufig werden als Gründe Unklarheit zur konkreten Umsetzung (49 Prozent) sowie zu geringe Kenntnisse zu dieser Thematik (29 Prozent) genannt. Weitere Argumente dagegen sind die hohen Kosten, die eine Umrüstung mit sich bringt (36 Prozent), sowie der befürchtete Aufwand, der mit der Pflicht zu unterjährigen Verbrauchsinformation einhergeht (18 Prozent).
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