AutoScout24 Studie: 40 Prozent wünschen sich früher eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung für alkoholisierte Fahrende

presseportal.de: Repräsentative Umfrage nach Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zeigt: Jede*r Dritte mit neuer 1,1 Promille-Grenze einverstanden, 15 Prozent dagegen / Jede*r Zehnte für MPU ab 0,1 Promille

„Don’t drink and drive“ – so lautet das altbekannte Motto. Fahrende, die sich nicht daranhalten und so viel trinken, dass sie eine Alkoholkonzentration von über 0,5 Promille im Blut haben, müssen mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit Führerscheinentzug rechnen. Wer tatsächlich seinen Führerschein verliert, musste bisher ab einer Promillegrenze von 1,6 zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat jetzt geurteilt, dass diese Begutachtung schon ab einer Promillegrenze von 1,1 angeordnet werden kann. Eine gute Entscheidung? Das wollte AutoScout24 von den Autofahrenden wissen und hat deshalb gemeinsam mit INNOFACT eine repräsentative Stichprobe von 1.013 Autohalter*innen dazu befragt*. Dabei zeigt sich, dass rund ein Drittel die neue Regelung begrüßt, während sie für 15 Prozent zu weit geht. Rund 40 Prozent fordern hingegen noch striktere Maßnahmen.

Laut AutoScout24-Umfrage sind 36 Prozent der Befragten mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung für alkoholisierte Fahrende ab 1,1 Promille einverstanden. Jede*r Zehnte ist hingegen der Meinung, die bisherige Regelung habe sich bewährt und man solle bei der 1,6 Promille-Grenze bleiben. 5 Prozent geht hingegen schon die bisherige Maßnahme zu weit. Sie sagen, dass eine MPU „erst ab einem höheren Promillewert als 1,6 verpflichtend sein“ sollte – wenn überhaupt. Somit sind insgesamt 15 Prozent der deutschen Autohalter*innen nicht mit dem Urteil des BVerwG einverstanden, weil ihnen die Regelung zu weit geht.

Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die sich wünschen, dass die neue Promillegrenze für eine MPU noch enger gefasst wird. Insgesamt 39 Prozent sind dieser Meinung. Im Einzelnen sagen 16 Prozent, dass die neue Promillegrenze ab einem gemessenen Wert von 1,1 Promille im Alkohol nicht erst durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden sollte. Aus ihrer Sicht sollte ein solcher Test für jeden obligatorisch sein, der mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wird. 13 Prozent der Autohalter*innen wünschen sich eine verpflichtende MPU bereits bei Alkoholkonzentrationen von 0,5 Promille und jede*r Zehnte sogar schon ab 0,1 Promille.

Frauen wünschen sich Senkung der Promille-Grenze für MPUs

Männer und Frauen blicken aus leicht unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema. So empfinden 7 Prozent der Männer eine MPU schon ab 1,6 Promille als Anmaßung, doch nur 2 Prozent der Frauen sehen das so. Insgesamt 39 Prozent der Frauen finden die durch das BVerwG Leipzig erwirkte Neuregelung gut, Männer stimmen zu 34 Prozent zu. Auch in der Zero-Tolerance-Fraktion in Sachen Alkohol am Steuer sind mehr Frauen vertreten: 11 Prozent der Fahrerinnen fordern eine MPU schon ab 0,1 Promille, aber nur 9 Prozent der Fahrer.

*Quelle: www.autoscout24.de / INNOFACT; Basis: repräsentative Stichprobe von 1.013 Autohalter*innen zwischen 18 und 65 Jahren; Befragungszeitraum: 14. – 16. Juli 2021; Mehrfachantworten waren möglich; Frage: Das Bundes-verwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Promillegrenze für Alkoholfahrten, ab der eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann, deutlich gesenkt. Schon bei 1,1 statt bisher 1,6 Promille ist eine MPU jetzt unter bestimmten Bedingungen Pflicht. Was ist Ihre Meinung dazu?

(Zur Meldung)

© Copyright 2024 INNOFACT AG - Das MarktVORSPRUNGSinstitut