ImmoScout24 Studie: Die lieben Nachbarn

versicherungsjournal.at: Corona hat zu einem Mehr an Nachbarschaftsstreitigkeiten geführt, berichtet die D.A.S. Häufigstes Problem sei Lärm. Eine Zunahme der Fälle registriert der Versicherer bei Beleidigungen, Drohungen, Unhöflichkeit. Eine Umfrage von Immoscout24 untermauert den Befund, dass ein beachtlicher Teil der Bevölkerung nicht darauf achtet, ob sein Verhalten die Nachbarn stören könnte.

Fast ein Viertel der Österreicher habe Probleme mit den Nachbarn, und durch Corona und die dadurch bedingten Lockdowns sei die Anzahl der Rechtsschutzfälle rund um Nachbarschaftsstreitigkeiten noch gestiegen. Das meldet die D.A.S. Rechtsschutz AG.

„Die Nachbarschaftsprobleme drehen sich häufig um das Thema Lärm. Das ist auch kein Wunder; immerhin verbringen Menschen pandemiebedingt mehr Zeit zu Hause, nutzen häufiger Homeoffice oder müssen ihre Kinder im Homeschooling unterstützen“, stellt Vorstandschef Johannes Loinger fest.

Abseits dessen machen auch Rasenmäher, Hundebellen, Kindergeschrei oder laute Musik den Lärm zum häufigsten Streitgrund, so die D.A.S.

Die häufigsten Gründe für Nachbarschaftskonflikte

Zu den häufigsten Gründen für nachbarschaftliche Rechtsprobleme gehören laut dem Rechtsschutzversicherer außerdem über die Grenze wachsende Bäume, Äste und Pflanzen oder auch Essensgerüche.

„Gerade im Sommer erhalten wir sehr viele Rechtsfragen rund um das Thema Grillen. Deshalb haben wir auf unserer Website unter www.das.at/grillen eine eigene Rubrik zu diesem Thema erstellt“, so Loinger.

An vierter Stelle folgen Besitzstörungen. Stichwort: verstellte Einfahrten durch Autos oder Fahrräder. In vielen Fällen komme es zu einer Besitzstörungsklage.

Dass der Stress seit Corona zugenommen habe, werde schließlich „auch durch die gestiegene Anzahl an Rechtsfällen wegen Beleidigungen, Beschimpfungen und übler Nachrede deutlich“, teilt die D.A.S. mit.

Umfrage weist auf Lärmproblem hin

Erst vor kurzem hat die Scout24 AG, Betreiberin der Immobilienplattform Immoscout24, Ergebnisse aus einer Umfrage rund ums Wohnverhalten veröffentlicht. Die INNOFACT AG hat in deren Auftrag im Juli rund 500 Österreicher im Alter von von 18 bis 65 Jahren befragt.

Die Daten bestätigen die Lärmproblematik: „Wer Glück hat, kann den Nachbarn beim Tanzen zu lauter Musik (46 Prozent) oder beim lauten Singen (42 Prozent) zusehen oder -hören“, berichtet Immoscout24.

Wer keinen Fernseher hat, habe gute Chancen, zumindest die Tonspur mitzubekommen. „Denn 39 Prozent sehen gerne bei offenem Fenster laut fern.“

„Und rund ein Drittel der Österreicher kennt auch keinen Genierer, wenn es um laute Partys geht, die in den eigenen vier Wänden stattfinden.“

Essensgerüche und -reste

Auch zum Thema Gerüche wurde gefragt. Demnach kocht jeder Zweite gerne „stark riechende Speisen und lässt die Nachbarn dabei großzügig an der Geruchsexplosion teilhaben“.

Apropos Essen: Wer unter Fenstern vorbeigeht, dem rät Immoscout24 achtsam zu sein, „wenn von oben etwas herunterrieselt“: Ein Viertel der Österreicher werfe nämlich gerne das eine oder andere Mal Essensbrösel aus dem Fenster.

Rechtliche Handhabe nur unter bestimmten Bedingungen

Das Nachbarrecht, so die D.A.S., biete grundsätzlich die Möglichkeit, gegen Störungen vorzugehen, letztlich mittels Besitzstörungsklage.

„Dafür ist es aber notwendig, dass diese sogenannten Immissionen, also beispielsweise der Lärm oder der Geruch, das ortsübliche Maß überschreiten und zusätzlich die ortsübliche Benützung des eigenen Grundstücks oder der Wohnung wesentlich beeinträchtigt ist“, erklärt Loinger. „Abgezielt wird immer auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.“

Entscheidend für die Ortsüblichkeit seien zum Beispiel die Intensität der Immission, die Tageszeit und die Dauer der Einwirkung, führt die D.A.S. weiter aus.

Probleme vorab prüfen, Klage nur als letztes Mittel

Zum Gang vor Gericht rät der Versicherer aber nur als letztes Mittel – nicht nur, weil der Rechtsweg „langwierig und teuer“ sei, sondern auch, weil Streit mit den Nachbarn unangenehm ist.

Empfehlenswert sei, schon vor dem Immobilienkauf oder Einzug zu prüfen, wer die Nachbarn sind, wie es um die „Hellhörigkeit“ der Immobilie steht, und ob es bereits Probleme und Streitigkeiten gibt. Auch die Pflege guter Beziehungen zahle sich oft aus, sodass man sich auch ohne Richter austauschen kann, wenn etwas nicht passt.

„Falls es doch zu Konflikten kommt, empfehlen wir unseren Kunden immer, zuerst persönlich mit ihren Nachbarn zu reden und zu versuchen, den Konflikt alleine zu klären“, sagt Loinger. Denn: „Viele Personen reagieren sehr wütend, wenn sie merken, dass man einen Anwalt eingeschaltet hat. Dadurch kann der Konflikt eskalieren.“

Bei verhärteten Fronten, ergänzt der Versicherer, könne auch eine Mediation als Konfliktlösung in Betracht gezogen werden.

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