AutoScout24 Studie: So gehen Fahrende vor, wenn sie zugeparkt sind

presseportal.de: Knapp ein Drittel wendet sich an Polizei / 7 Prozent rufen unerlaubt Abschleppdienst / Minderheit schiebt anderes Auto weg

Man muss morgens schnell zur Arbeit und das eigene Fahrzeug ist komplett zugeparkt! Was machen die Betroffenen in einem solchen Fall? Das wollte AutoScout24 von den deutschen Autohalter*innen wissen und hat sie gemeinsam mit INNOFACT im Rahmen einer repräsentativen Umfrage dazu befragt*. Ergebnis: Rund jede*r Zweite findet eine vernünftige und regelkonforme Lösung für das Problem. Einige wenige überschreiten aber die Grenzen des Erlaubten, etwa indem sie das falschparkende Auto einfach abschleppen lassen wollen. Oder sie hupen, bis der oder die Falschparkende endlich auftaucht. Einige versuchen sogar, das andere Auto ein Stück nach vorne zu schieben.

Was ist also zu tun, wenn das eigene Fahrzeug durch ein anderes blockiert ist? Am besten, man verständigt die Polizei oder das Ordnungsamt. Die Behörden können den oder die Halter*in des Fahrzeugs ermitteln und ihn oder sie kontaktieren. Ist die Person nicht erreichbar, können die Behörden veranlassen, dass das Fahrzeug auf einen freien Parkplatz umgesetzt wird. Genauso geht fast jede*r zweite Befragte auch vor: 31 Prozent rufen die Polizei an, 18 Prozent das Ordnungsamt. Ebenfalls regelkonform, aber verbunden mit einer gewaltigen Frustrationstoleranz ist der Ansatz, den 12 Prozent der Befragten wählen: Sie setzen sich ins eigene Auto und warten so lange, bis der oder die Zuparker*in zurückkommt. Jede*r Zehnte hält es hingegen nicht auf dem eigenen Autositz aus: Er oder sie klingelt stattdessen an den umliegenden Haus- und Wohnungstüren, bis der Quälgeist ausfindig gemacht worden ist.

Hupen und auf eigene Faust abschleppen lassen? Keine gute Strategie!

Bereits außerhalb des durch die Straßenverkehrsordnung Zulässigen ist es, so lange zu hupen, bis der oder die Falschparkende auftaucht. Denn Hupen ist nur bei Gefahren erlaubt. Dennoch wählen laut AutoScout24-Umfrage 8 Prozent diese Strategie, wenn ihr Auto zugeparkt wurde. Noch entschlossener gehen 7 Prozent vor. Sie sagen: Ich rufe sofort den Abschleppdienst an und lasse das Auto entfernen! Doch wer abgeschleppt wird und wer nicht, bestimmen nicht die Verkehrsteilnehmenden selbst – auch wenn ihr Anliegen, wie in diesem Fall, durchaus berechtigt erscheint. Nur Polizei oder Ordnungsamt können entscheiden wer abgeschleppt wird und wer nicht.

Mit der Stoßstange nach vorne schieben – das kann teuer werden

Noch rabiater gehen 2 Prozent der Autohalter*innen vor: Sie fahren mit dem eigenen Fahrzeug langsam an das andere heran und schieben es mit der Stoßstange so weit vor, bis sie ausparken können. Kann effektiv sein, aber auch teuer werden. Denn Schäden, die hierdurch entstehen, zahlt der oder die Verursacher*in. Und nein, das ist nicht die falschparkende Person! Da ist es schon besser, man wählt die Strategie der 3 Prozent, die sich nicht weiter über das Malheur ärgern und an diesem Tag einfach auf Bus und Bahn umsteigen. Und wer zunächst Informationsbedarf hat, kann es auch machen, wie jene 3 Prozent, die entweder erstmal den ADAC oder den eigenen Papa (2 Prozent) anrufen.

Männer rufen eher die Polizei

Männer und Frauen gehen ganz ähnlich vor, wenn sie durch ein anderes Auto behindert werden. Allerdings haben Frauen offenbar etwas größere Hemmungen, die Polizei zu kontaktieren. Nur 27 Prozent tippen die entsprechende Nummer in ihr Handy ein, aber 35 Prozent der Männer. Dafür scheuen sie weniger stark davor zurück, in der Nachbarschaft Alarm zu schlagen: 12 Prozent der Fahrerinnen klingeln so lange an den entsprechenden Wohnungstüren, bis sie den oder die Falschparker*in gefunden haben, doch nur 8 Prozent der Männer machen sich die Mühe. Die sagen hingegen zu 4 Prozent: Ich lasse mein Auto stehen und nehme Bus oder Bahn. Das hingegen machen mit 2 Prozent nur halb so viele Frauen.

*Quelle: www.autoscout24.de / INNOFACT; Basis: repräsentative Stichprobe von 1.005 Autohalter*innen zwischen 18 und 65 Jahren; Befragungszeitraum: 20. – 22. April 2021

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